Zustiftungen sind jede Art von Mittel, die das Stiftungskapital erhöhen und somit zu höheren Erträgen der Stiftung führen. Sie werden vom Staat steuerlich gefördert und begünstigt.
Zustiftungen können von Bürgern und Unternehmen getätigt werden.
Die Mitglieder von Schleswig 06 erbringen nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom
21. April 2009 vierteljährlich einen zusätzlichen Betrag von 4,5 Prozent des Mitgliedsbeitrags als Zustiftung auf.
Zustiftungen sollen in Barwerten erfolgen. Einen Mindestwert für solche Zustiftungen gibt es nicht.
Hinweis für Mitglieder: Der Zustiftungsbetrag wird im Rahmen des Lastschriftverfahrens, geregelt in der Beitragsordnung, eingezogen. Der Zustiftungsbetrag wird gesondert ausgewiesen. Er stellt keinen Beitrag dar.